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   LSG Berlin, 10.04.2003 - L 8 RA 17/98   

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https://dejure.org/2003,18402
LSG Berlin, 10.04.2003 - L 8 RA 17/98 (https://dejure.org/2003,18402)
LSG Berlin, Entscheidung vom 10.04.2003 - L 8 RA 17/98 (https://dejure.org/2003,18402)
LSG Berlin, Entscheidung vom 10. April 2003 - L 8 RA 17/98 (https://dejure.org/2003,18402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen Minderung der Erwerbstätigkeit; Begriff der Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit; Maßgeblichkeit des bisherigen Berufes; Unbeachtlichkeit von Beschäftigungen, die außerhalb von EU und EWG ausgeübt wurden; Hinzuziehung des Mehrstufenschemas ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Berlin, 10.04.2003 - L 8 RA 17/98
    Da sich daraus im Sinne der Rechtsprechung weder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung noch eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen (vgl. dazu die Beschlüsse des großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1-4/95 - GS 2/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 in SozR 3-2600 § 43 Nr. 17, vom 24. März 1998 - B 4 RA 44/96 R -, vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R in SozR 3-2600 § 44 Nr. 12) ergibt, bedarf es im Hinblick auf das vollschichtige Leistungsvermögen auch nicht der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit.
  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus LSG Berlin, 10.04.2003 - L 8 RA 17/98
    Da sich daraus im Sinne der Rechtsprechung weder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung noch eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen (vgl. dazu die Beschlüsse des großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1-4/95 - GS 2/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 in SozR 3-2600 § 43 Nr. 17, vom 24. März 1998 - B 4 RA 44/96 R -, vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R in SozR 3-2600 § 44 Nr. 12) ergibt, bedarf es im Hinblick auf das vollschichtige Leistungsvermögen auch nicht der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit.
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

    Auszug aus LSG Berlin, 10.04.2003 - L 8 RA 17/98
    Da sich daraus im Sinne der Rechtsprechung weder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung noch eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen (vgl. dazu die Beschlüsse des großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1-4/95 - GS 2/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 in SozR 3-2600 § 43 Nr. 17, vom 24. März 1998 - B 4 RA 44/96 R -, vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R in SozR 3-2600 § 44 Nr. 12) ergibt, bedarf es im Hinblick auf das vollschichtige Leistungsvermögen auch nicht der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit.
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 44/96 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente - Einarbeitungszeit - Arbeitgeberauskunft

    Auszug aus LSG Berlin, 10.04.2003 - L 8 RA 17/98
    Da sich daraus im Sinne der Rechtsprechung weder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung noch eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen (vgl. dazu die Beschlüsse des großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1-4/95 - GS 2/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 in SozR 3-2600 § 43 Nr. 17, vom 24. März 1998 - B 4 RA 44/96 R -, vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R in SozR 3-2600 § 44 Nr. 12) ergibt, bedarf es im Hinblick auf das vollschichtige Leistungsvermögen auch nicht der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit.
  • BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R

    Erwerbsunfähigkeit eines ungelernten oder einfach angelernten Arbeiters -

    Auszug aus LSG Berlin, 10.04.2003 - L 8 RA 17/98
    Da sich daraus im Sinne der Rechtsprechung weder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung noch eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen (vgl. dazu die Beschlüsse des großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1-4/95 - GS 2/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 in SozR 3-2600 § 43 Nr. 17, vom 24. März 1998 - B 4 RA 44/96 R -, vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R in SozR 3-2600 § 44 Nr. 12) ergibt, bedarf es im Hinblick auf das vollschichtige Leistungsvermögen auch nicht der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit.
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 16/89

    Verweisung im Rahmen der Berufsunfähigkeit der obersten Gruppe der

    Auszug aus LSG Berlin, 10.04.2003 - L 8 RA 17/98
    Ausgehend von der am geringsten qualifizierten Tätigkeit gibt es die Gruppen mit dem Leitberuf des "unausgebildeten Angestellten", des Angestellten mit einer Ausbildung von bis zu zwei Jahren (angelernter Angestellter), des Angestellten mit einer mehr als zweijährigen Ausbildung und des Angestellten, dessen hohe Qualität regelmäßig auf einem Hochschulstudium oder einer vergleichbaren Qualifikation beruht (BSG, Urteil vom 22. Februar 1990 in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1).
  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 60/97 R

    Berufsunfähigkeitsrente - bisheriger Beruf bei schweizer Versicherungszeiten in

    Auszug aus LSG Berlin, 10.04.2003 - L 8 RA 17/98
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit vom 24. November 1997 (BGBl. 1998 II, S. 2034), denn dem Abkommen kann im hier interessierenden Zusammenhang lediglich entnommen werden, dass im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit die in Kroatien zurückgelegten Versicherungszeiten (nur) für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, nicht dagegen bei der Bestimmung des bisherigen Berufs zu berücksichtigen sind (zu dem insoweit vergleichbaren deutsch-schweizerischen Sozialversicherungsabkommen BSG, Urteil vom 14. Dezember 1998 - B 5 RJ 60/97 R - in SozR 3-6855 Artikel 11 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2007 - L 1 R 1017/05
    Entscheidend sei der Versicherungsschutz, den die Klägerin durch Zahlung von Pflichtbeiträgen an die deutsche Rentenversicherung erworben habe (Bezugnahme auf LSG Berlin, Urteil vom 10. April 2003 - L 8 RA 17/98).
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